Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs mit China
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der Inhaftierung des Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng, um den im vergangenen Jahr von den chinesischen Behörden einseitig ausgesetzten Menschenrechtsdialog zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China wieder in Gang zu bringen, und erachtet die Bundesregierung diesen Dialog angesichts der von ihr selbst beklagten Zunahme von Übergriffen gegen chinesische Menschenrechtsaktivisten (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/10) überhaupt noch als ernst zu nehmendes Instrument der Einflussnahme gegenüber der Regierung in China?