Wiederaufnahme der Visaverfahren für gefährdete afghanische Staatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Visaverfahren für gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach jetziger Einschätzung der Bundesregierung wieder aufgenommen, und wenn ja, was waren die Gründe für etwaige Verzögerungen, und welche Botschaften bzw. Bearbeitungsstellen werden an der Visumsbearbeitung und zusätzlichen Sicherheitsgesprächen teilnehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 20/6390 und Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 36, Plenarprotokoll 20/99), und wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Visaverfahren wiederaufzunehmen, und betrifft die Einführung des optimierten Sicherheitsverfahrens auch Personen, die im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen für afghanische Staatsangehörige aufgenommen werden, sodass diese ihr Visumverfahren ebenfalls an der deutschen Botschaft in Islamabad durchlaufen müssten, und wenn ja, bitte begründen und ausführen?