Widerspruchsbescheid in Bezug auf den Export von Brennelementen in das Kernkraftwerk Doel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Telefonate und Gespräche gab es innerhalb der letzten zwei Monate zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Person, die eine Anfechtungsklage gegen die Ausfuhrgenehmigung in Form eines Widerspruchsbescheids beim Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. erhoben hat (bzw. deren Anwälte oder Vertreter) bezüglich des Exportes von Brennelementen in das Atomkraftwerk Doel (bitte unter Angabe der neun letzten Gespräche der involvierten Ansprechpartner und der Gesprächsthemen, vgl. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/erfolgloser-eilantrag-einer-brennelemente-exporteurin; www.eifelzeitung.de/allgemein/tagesthemen/rechtsstreit-vor-vg-frankfurt-wegen-brennelemente-export-281321/?coPollicy=yes), und in welcher Art und Weise haben diese Austausche die Handlungsweise des BAFA in dieser Sache beeinflusst?