Widersprüchliche Gutachten bzgl. Überbrückungshilfen an Radargeräten der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den Aussagen der Arbeitsgruppe zur Aufklärung der Arbeitsverhältnisse an Radargeräten der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA), wonach "bei keiner Radaranlage der ehemaligen NVA Hinweise auf eine mitgelieferte oder konstruktive Überbrückungshilfe gefunden" worden seien (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/4730) und die Stellungnahme der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH (Technischer Bericht KS-13/7033 vom 3. Mai 2013), wonach sich an manchen Radaranlagen "speziell dafür vorgesehene Überbrückungshilfen" befanden, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus diesen widersprüchlichen Gutachten?