Widersprüche hinsichtlich der Speicherung von Daten der Bundesbehörden in einer Cloud-Anwendung von Amazon
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den aus meiner Sicht bestehenden offenen Widerspruch bezüglich der Antworten auf die Frage, was konkret Bundesregierung und/oder Bundesbehörden alles auf der Cloud-Lösung von Amazon Web Services (AWS) speichern (vgl. Protokoll zum "Bericht der Bundesregierung zur Cloud-Speicherung von Bodycam-Daten der Bundespolizei" während der 47. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 3. April 2019, Ausführungen des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dr. Dieter Romann, S. 31 unten, sowie die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. April 2019 auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 19/9692), und was tut die Bundesregierung, um die aus meiner Sicht derzeit weiterhin bestehenden Widersprüche, beispielweise auch bezüglich der Frage der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherungen, aufzulösen?