Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen
Anzahl der vor und nach dem Inkrafttreten des „EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes“ (und der damit verbundenen Verlängerung der Widerrufsfrist von drei auf vier Jahren) gestellten Asylanträge, Asylanerkennungen und rechtskräftigen Widerrufen