Widerrufe bzw. Rückrufe bei positiv beschiedenen Asylanträgen der Bremer Außenstelle des BAMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang gab es bislang Widerrufe oder Rücknahmen (bitte differenzieren) in den von der Internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genannten 578 Fällen positiver Entscheidungen der Bremer Außenstelle des BAMF, in denen dies angeblich geboten sei (Ausschussdrucksache 19(4)46, Seite 13; bitte dabei beispielhaft genauere Angaben zu den Gründen der Widerrufe bzw. Rücknahmen, zu den Herkunftsländern der Betroffenen usw. machen), und welche Erkenntnisse gibt es inzwischen dazu, in wie vielen der von der Internen Revision monierten 824 Fällen der Bremer BAMF-Außenstelle, in denen Regeln zur Identitätsfeststellung missachtet worden seien (vgl. Plenarprotokoll 19/35, Frage 43, Seite 3326), tatsächlich eine falsche Identität bzw. Herkunft vorgegeben worden ist (bitte so differenziert wie möglich zum Stand der diesbezüglichen Aufklärung antworten)?