Widerruf von Genehmigungen digitaler Erstschulungen eines Gefahrengutschulungsprogramms des Luftfahrt-Bundesamts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe führten nach Auffassung der Bundesregierung zum Widerruf der Genehmigung digitaler Erstschulungen des Gefahrgutschulungsprogramms gemäß den Technical Instructions Part 1 Chapter 4 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation durch das Luftfahrt Bundesamt (Außenstelle Frankfurt), und welche Anforderungen müsste nach Auffassung der Bundesregierung eine in digitaler Form erstellte Grundschulung des Schulungsmoduls A (insbesondere hinsichtlich der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten der Kursteilnehmer) erfüllen?