Widerruf der Typengenehmigung von Fahrzeugen als Sanktionsmaßnahme bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat das Kraftfahrt-Bundesamt vom Widerruf der Typengenehmigung von Fahrzeugen als Sanktionsmaßnahme bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen bislang nicht Gebrauch gemacht, und prüft die Bundesregierung diese Maßnahme im Fall der Manipulationsvorwürfe gegenüber Opel (vgl. DER SPIEGEL 20/2016)?