Wertung einer unmittelbaren Weiterbeschäftigung als Integration im SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Lässt es die Kennzahlbeschreibung bei der Integrationsquote im SGB II nach Ansicht der Bundesregierung zu, eine unmittelbare Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber beispielsweise durch Entfristung oder Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags als Integration zu zählen, und wenn ja, in welchem Umfang haben solche Integrationen zu den Gesamtintegrationen im SGB II in der Vergangenheit beigetragen (bitte in absoluten und relativen Zahlen sowie differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern darstellen)?