Wertpapierbegriffe in verschiedenen Gesetzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren (Papierform) in Deutschland aufgrund des EU-weit geltenden aufsichtsrechtlichen Wertpapierbegriffs aus Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-Prospektverordnung) in Verbindung mit Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) als nicht mehr uneingeschränkt gültig ansieht, sondern allein derzeit noch Relevanz mit Bezug auf den zivilrechtlichen Wertpapierbegriff in Anlehnung an § 793 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat?