Werthaltigkeit der Rückstellungen für den Rückbau von Atomkraftwerken und Endlagerung des radioaktiven Mülls
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der in Nummer 6.4 Satz 1 der Bemerkungen 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Weitere Prüfungsergebnisse – des Bundesrechnungshofes vom 12. April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5350) u. a. gemachten Feststellung hinsichtlich der Transparenz, Angemessenheit und Werthaltigkeit der Rückstellungen der AKWBetreiber (AKW – Atomkraftwerk) für Rückbau der AKW und Endlagerung des radioaktiven Mülls ("Gegenwärtig können die zuständigen Stellen nicht einschätzen, ob die Energieversorgungsunternehmen angemessene Rückstellungen im Kernenergiebereich bilden") zu ziehen, und wie gedenkt die Bundesregierung die Werthaltigkeit der Rückstellungen von den AKW-Betreibern für Rückbau und Endlagerung sicherzustellen im Falle von fortdauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, möglicher Insolvenz und/oder Zerschlagung der Konzerne?