Wertangaben im Rahmen genehmigter Kriegswaffenausfuhren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Zeitpunkt sind nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die eine Genehmigung für Kriegswaffenausfuhren erhalten haben, verpflichtet, den zuständigen Behörden den Wert der Güter mitzuteilen, vor dem Hintergrund, dass die Angabe des Wertes entsprechend den Anforderungen nicht zu den Pflichtangaben bei der Antragstellung gehört (Bundestagsdrucksache 19/26098, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 7 f.), und inwieweit zeigen die Angaben in den Rüstungsexportberichten zu den Genehmigungswerten im Bereich Kriegswaffen nicht das tatsächliche Gesamtvolumen der Kriegswaffenexportgenehmigungen, da nicht zu allen Fällen Wertangaben vorliegen, wie zum Beispiel im Jahr 2018 (Bundestagsdrucksache 19/26098, Frage 10)?