Werkstätten für behinderte Menschen als Zulieferbetriebe für die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung die Aussage "Die Werkstätten würden keine militärischen Dienste erbringen, nur einfache Güter (Besen, Bürsten) liefern und Dienstleistungen wie Gartenpflege erbringen" in der "BILD"-Zeitung vom 11. September 2013 "Behinderte beliefern Armee für 1,44 Mio. Euro" bestätigen, und wie lautete der vollständige Wortlaut der Information des Bundesministeriums der Verteidigung auf die diesbezügliche Anfrage der Zeitung?