Weiterverwendung hochangereicherten Urans im Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung erfolgte in der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) in Garching bei München über eine Ausnahmegenehmigung die Weiterverwendung hochangereicherten Urans in den Jahren von 2010 bis 2018 sowie (verlängert) von 2018 bis heute (vgl. www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Atom-Wissenschaft-Forschung-Bayern-Deutschland- Rechtsgutachten-fordert-Abschaltung-von-Forschungsreaktor;art155371,4241079)?