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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-285101

Weiterleitung von Informationen des BKA aus der Taskforce Telegram an die Strafverfolgungsbehörden

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) aufgrund von gewonnenen Erkenntnissen, die der Arbeit der beim BKA neu eingerichteten sog. &quot;Taskforce Telegram&quot; zugrunde liegen (vgl. www.tagesschau.de/inland/bka-telegram-101.html), Informationen an die Polizeien der Bundesländer, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) oder an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die die Identifizierung und Strafverfolgung in &quot;enger Abstimmung&quot; mit dem BKA vornehmen (vgl. Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 26. Januar 2022), weitergeleitet, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen aufgrund dieser Informationen tatsächlich Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind (bitte nach Delikten sowie Behörde bzw. Polizeibehörden der Länder aufschlüsseln, an die die Weiterleitung erfolgte)?