Weiterleitung steuerlich relevanter Daten von in Deutschland ansässigen wirtschaftlichen Eigentümern durch bestimmte Steueroasen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind die Britischen Jungferninseln, Curaçao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man verpflichtet, Daten über nach dem 31. Dezember 2015 geleistete Zinszahlungen an wirtschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Deutschland ansässig sind, an die Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln vor dem Hintergrund, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2017, IV C 1 – S 2402-a/15/10001:006), und welche Unterschiede bestehen hinsichtlich Qualität und Quantität zwischen den bis zum 31. Dezember 2015 und den nach dem 31. Dezember 2015 zu übermittelnden Daten (bitte mit Begründung)?