Weiterleitung eines Berichts über Verbindungen des Breitscheidplatz-Attentäters zu einem Waffenhändler an das Bundeskriminalamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bekanntwerden der Tatsache gezogen, wonach ein unbekannter Bericht eines Mitarbeiters des Landesverfassungsschutzes von Mecklenburg-Vorpommern über Verbindungen des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri zu einem norddeutschen Waffenhändler nicht an das Bundeskriminalamt weitergeleitet wurde (www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/schwerer-vorwurf-gegen-mv-verfassungschutz-im-fall-amri-0739305005.html), und seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Nichtweiterleitung des betreffenden Berichtes an die Bundesbehörden?