Weitergeleitete Verdachtsmeldungen der Financial Intelligence Unit an die zuständigen Behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung, sortiert nach den letzten fünf abrufbaren Quartalen, die Anzahl der von der Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß § 32 Absatz 2 des Geldwäschegesetztes (GwG) insgesamt an die zuständigen Behörden der Bundesländer weitergeleiteten Verdachtsmeldungen, zu dem hiermit korrespondierenden Teil der Verdachtsmeldungen, der für die oben benannten Zeiträume, aufgeschlüsselt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Niedersachsen weitergeleiteten Verdachtsmeldungen, die nach meinem Kenntnisstand seit der Einführung des sogenannten "risikobasierten Ansatzes" der FIU zum 1. Januar 2020 stark eingebrochen sein sollen (bitte tabellarisch darstellen), und inwiefern teilt das Bundesministerium der Finanzen die Position der Bundesländer, die sich mittels verschiedener Schreiben mit der Befürchtung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gewandt haben, wonach die FIU seit Einführung des "risikobasierten Ansatzes" nicht durchgängig ihre vorhandenen Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit (sonstigen) Straftaten stehen, an die Länder übermittelt, sich (fast) ausschließlich auf die von ihr erstellten Risikoschwerpunkte beschränkt und somit ihrem aus § 30 Absatz 2 GwG resultierenden gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt (bitte erläutern und auf die Schreiben der Länder konkret eingehen)?