Weitergabe von Informationen über den am 8.Januar 2011 in Kabul verhafteten deutschen Staatsbürger Z.N. an die afghanischen und/oder US-amerikanischen Sicherheitskräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Informationen über den Aufenthaltsort, die Adresse, mögliche Verdachtsmomente oder andere Details über den am 8. Januar 2011 in Kabul verhafteten deutschen Staatsbürger Zainulabuddin N. hat die Polizei Frankfurt, eine andere Polizeidienststelle, die Bundespolizei, das BKA, der Bundesnachrichtendienst, eine andere Bundesbehörde oder das Auswärtige Amt in den vergangenen drei Monaten an die afghanischen und/oder USamerikanischen Sicherheitskräfte weitergegeben?