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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-239138

Weitergabe von Informationen durch das BKA im Fall des Attentäters vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum gab das Bundeskriminalamt (BKA) die seit dem 9. Dezember 2017 im BKA vorliegende Information, dass W. Atchison mit dem Attentäter vom Olympia-Einkaufszentrum in München David S. in Kontakt gestanden haben will, erst am 14. Juni 2018 und damit über ein halbes Jahr später an das Bayerische Landeskriminalamt weiter (vgl. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 19/41, S. 4101)? <br /> <br /> Welche anderen Sicherheitsbehörden/-stellen des Bundes und der Länder (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Landesämter für Verfassungsschutz, Landeskriminalämter, Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum etc.) hat das BKA über den Sachverhalt, dass W. Atchison mit David S. in Kontakt gestanden haben will, in Kenntnis gesetzt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten (vgl. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 19/41, S. 4101)?