Weitergabe von Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren durch den damaligen Bundesinnenminister Friedrich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage hat der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Oktober 2013 dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Informationen aus laufenden Ermittlungen weitergegeben, statt den dafür zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu informieren?