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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-32697

Weitergabe von Informationen aus deutschen Ermittlungsverfahren an US-Stellen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit treffen Meldungen zu (vgl. DIE ZEIT vom 20. Januar 2011), dass Informationen aus deutschen Ermittlungsverfahren über Aussagen des seit August 2010 in Deutschland inhaftierten Rami M. an US-Stellen geflossen sind, die über die Lage eines islamistischen Ausbildungscamps nahe Mir Ali/Pakistan sowie über dort sich aufhaltende und trainierte Personen aus Deutschland geflossen sind, darunter auch der deutsche Staatsbürger Bünyamin E., die Rückschlüsse auf dessen Aufenthaltsort zuließen und deshalb auch Grundlage der Drohnenangriffe vom 4. Oktober 2010 gewesen sein können, bei denen Bünyamin E. sowie weitere Personen getötet wurden, und dass die Identität dieses deutschen Staatsbürgers für deutsche Sicherheitsbehörden &bdquo;längst eindeutig&ldquo; belegt ist, und sieht die Bundesregierung Anlass, dass die Generalbundesanwältin auf die deswegen im Oktober 2010 erstattete Strafanzeige gegen den CIA-Direktor hin das bisher zur Staatsanwaltschaft Wuppertal verwiesene Vorermittlungsverfahren nun an sich zieht, fortführt und auf alle mitverantwortlichen Deutschen erstreckt?