Weitergabe von im Rahmen von Ermittlungsverfahren durch nachgeordnete Behörden gewonnenen Informationen an das Bundesfinanzministerium
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben nachgeordnete Behörden des Bundes- finanzministeriums die Möglichkeit oder gar Pflicht, Informationen mit Relevanz für das Bundesfinanzministerium, welche sie im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erlangt haben, in welchen sie als Zeuge oder anderweitig einbezogen sind, an Stellen des Bundesfinanzministeriums weiterzugeben?