Weitergabe von durch den Bundesnachrichtendienst abgehörten Daten an die Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang erhält die Bundeswehr tatsächlich "vom Bundesnachrichtendienst regelmäßig Millionen von abgehörten Daten", die laut einem Medienbericht (ZEIT ONLINE vom 18. März 2015) Metadaten und Inhaltsdaten enthalten und mindestens solche Daten betreffen, die der Bundesnachrichtendienst (BND) in Einsatzländern der Bundeswehr erfasse und worüber eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung existiere, wonach Bundeswehr und BND "zum Schutz der deutschen Soldaten und Bediensteten in den Einsatzgebieten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eng zusammen" arbeiten (bitte nach zahlenmäßigem Ausmaß und Häufigkeit beantworten), und inwiefern bzw. auf welcher Grundlage hält es die Bundesregierung für rechtlich unbedenklich, wenn vom BND nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte von Gesprächen und elektronischer Kommunikation weitergegeben werden, deren Verarbeitung im Artikel 10-Gesetz geregelt ist und das aus meiner Sicht keine Weitergabe an die Bundeswehr erlaubt?