Weitergabe von Daten deutscher Geheimdienste durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Österreich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Inhalt hat die Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Österreich, bei dem das deutsche BfV nach Bekanntwerden verlustig gegangener eingestufter Dokumente des grenzüberschreitenden geheimdienstlichen Informationsaustauschs eine "offizielle Anfrage" gestellt hat, um Informationen darüber zu erhalten, "ob und ggf. welche Daten des BfV betroffen sind", wozu der Generalsekretär des österreichischen Justizministeriums lediglich "öffentlich erklärt" hatte, es sei auszuschließen, dass Daten aus Deutschland betroffen seien (siehe Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3154), die Bundesregierung aber laut Bundestagsdrucksache 19/1377 (Antwort auf meine Schriftliche Frage 19) auf eine offizielle Mitteilung wartete, und inwiefern drängt die Bundesregierung überhaupt noch auf eine weitere Aufklärung zu dem Vorfall bzw. betrachtet die Angelegenheit womöglich abgeflossener Informationen als erledigt oder unbedeutend für die weitere Kooperation mit dem BVT?