Weitergabe des Glyphosat-Risikobewertungsberichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, warum sich die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und die Europäische Kommission gegen eine Weitergabe des Glyphosat-Risikobewertungsberichts in seiner überarbeiteten Version vom 29. Januar 2015 an Dritte, darunter Industrie und NGOs, vor der allgemeinen Veröffentlichung auf der EFSA-Webseite entschieden haben ("Please finally note that neither EFSA nor the European Commission gave access to the revised RAR to anybody, industry or NGOs." www.asktheeu.org/en/request/2234/response/8050/attach/6/ EFSA%20Ref.14719357%20PAD%202015%2093%20Disclosure%20Your%20request%20of%2028%20August%202015.pdf), und gab es zwischen diesen EU-Institutionen und der Bundesregierung einschließlich der Ministerien und deren nachgeordneten Behörden eine Kommunikation zu der Frage, wie und warum die Glyphosate Task Force in den Besitz der genannten Berichtsversion kommen konnte?