Weitergabe der im Energiesteuersenkungsgesetz beschlossenen Erleichterungen an die Endkunden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung neben den Änderungen durch den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" (Bundestagsdrucksache 20/1599) weitere Maßnahmen, zum Beispiel einen Prüfauftrag an das Bundeskartellamt zu einer "Ad-hoc-Sektoruntersuchung" (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/benzin-preis-kartellamt-raet-autofahrern-von-autobahntankstellenab-a-8de118f0-a846-42aa-8205-aa028edf44de), um die Weitergabe der im Energiesteuersenkungsgesetz beschlossenen kurzzeitigen Erleichterungen an die Endkunden sicherzustellen, und wenn ja, ab wann werden diese greifen bzw. werden erste Erkenntnisse erwartet?