Weitergabe der den Gesundheitsämtern vorliegenden Daten über bei Flüchtlingen festgestellte Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz an das Robert-Koch-Institut oder eine Bundesbehörde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen erfolgt bislang keine Weitergabe der den Gesundheitsämtern vorliegenden Daten über bei Flüchtlingen festgestellte Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz an das Robert Koch-Institut oder eine Bundesbehörde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Fragen 9/186 und 9/187)?