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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-79402

Weitergabe der beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldeten Störfälle an den Deutschen Bundestag

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an der in ihren Antworten vom 8. Dezember bzw. 8. November 2016 auf meine Schriftlichen Fragen 32 auf Bundestagsdrucksache 18/10596 sowie 32 und 33 auf Bundestagsdrucksache 18/10358) mir gegenüber getätigten Auffassung, dass die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bislang im Kontext des IT-Sicherheitsgesetzes freiwillig oder nach der entsprechenden Verpflichtung gemeldeten Störfälle aufgrund der &quot;Schutzbedürftigkeit der Information und mit Blick auf den Schutz der Betroffenen&quot; &ndash; ohne die es zu einem &quot;erheblichen Vertrauensverlust&quot;, der die Funktionsfähigkeit des BSI als zentraler Stelle für den Schutz der IT kritischer Infrastrukturen &quot;konkret gefährdet&quot;, komme &ndash; nicht dem Parlament, auch nicht vertraulich, zur Kenntnis gegeben werden können, selbst für den Fall fest, dass der Bundesregierung Informationen vorliegen, wonach das BSI die entsprechenden Daten ggf. auch in anonymisierter Form mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilt?