Weitergabe der beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldeten Störfälle an das Parlament
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an der in ihrer Antwort vom 8. November 2016 auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/10358 getätigten Auffassung fest, dass die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bislang im Kontext des IT-Sicherheitsgesetzes freiwillig oder aufgrund der entsprechenden Verpflichtung gemeldeten Störfälle aufgrund der "Schutzbedürftigkeit der Information und mit Blick auf den Schutz der Betroffenen" dem Parlament nicht, auch nicht vertraulich, zur Kenntnis gegeben werden können, und wie begründet die Bundesregierung dies rechtlich?