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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-79052

Weitergabe der beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeldeten Störfälle an das Parlament

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an der in ihrer Antwort vom 8. November 2016 auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/10358 getätigten Auffassung fest, dass die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bislang im Kontext des IT-Sicherheitsgesetzes freiwillig oder aufgrund der entsprechenden Verpflichtung gemeldeten Störfälle aufgrund der &quot;Schutzbedürftigkeit der Information und mit Blick auf den Schutz der Betroffenen&quot; dem Parlament nicht, auch nicht vertraulich, zur Kenntnis gegeben werden können, und wie begründet die Bundesregierung dies rechtlich?