Weiterführung des Projekts "Mental Health Surveillance" beim RKI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der gemeinsamen Forderung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e. V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Public Health e. V. (DGPH), dass das Projekt "Mental Health Surveillance", welches seit 2019 am Robert Koch-Institut aufgebaut wird, über den 30. Juni 2023 hinaus weiterlaufen zu lassen, da die meisten Arbeiten mit dem Projektende eingestellt werden müssten bzw. nicht weiter ausgebaut werden könnten, z. B. die Erschließung weiterer Datenquellen und die Operationalisierung noch nicht erhobener Indikatoren, die umfassende kontinuierliche hochfrequente Berichterstattung sowie die Fortführung des kontinuierlichen Literaturreviews (www.springermedizin.de/covid-19/oeffentliches-gesundheitswesen/mental-health-surveillance-am-robert-koch-institut-strategien-zu/24070580)?