Weiterführung der EU-Wahlbeobachtermission in Ägypten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine Weiterführung der EU-Wahlbeobachtermission in Ägypten angesichts der Tatsache für vertretbar, dass wesentliche Voraussetzungen für die Entsendung und den Verbleib von EU-Wahlbeobachtern, wie Meinungs-, Versammlungs- und Betätigungsfreiheit für Kandidaten und Parteien, insbesondere die Möglichkeit zur Kritik an der Regierung, seit längerem in Ägypten nicht erfüllt werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Weiterführung dieser Mission?