Weiterfinanzierung der im Rahmen des Ende 2011 auslaufenden Modellprogramms eingestellten Pflegekräfte und Vorlage von Evaluationsergebnissen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung die Weiterfinanzierung der Pflegekräfte garantieren, die im Rahmen des Ende 2011 auslaufenden Modellprogramms – nach § 4 Absatz 10 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) wurden für die Jahre 2009 bis 2011 bei einer Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal zusätzlich entstehende Personalkosten finanziell zu 90 Prozent gefördert – eingestellt wurden, und bis wann sind Evaluationsergebnisse zum Modellprogramm u. a. hinsichtlich einstellungsfördernder bzw. -hindernder Gründe, der Anzahl, Art und regionalen Verteilung der zusätzlichen Pflegepersonalstellen im Rahmen des Pflegestellen-Förderprogramms zu erwarten?