Weiteres Vorgehen bei einer verweigerten Einreise von Familienangehörigen mit Visum zum Familiennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer verweigerten Einreise von Familienangehörigen mit Visum zum Familiennachzug durch die Bundespolizei vorgegangen (siehe "Familienzusammenführung (FZ) von und zu Flüchtlingen", Hinweise zur Beratung in Zeiten des Corona-Virus/COVID-19 des Deutschen Roten Kreuzes, Stand 16. April 2020, abrufbar unter: www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/DR_-Suchdienst_Handreichung-zu-Beratung-in-Covid-19-Zeiten_Failienzusammenführung_20200416.pdf), vor allem hinsichtlich möglicher Einreisesperren in dem Land, aus dem Nachziehende abgereist sind?