Weiterer Ankauf von Daten über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz nach Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können nach dem am 21. September 2011 unterzeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz (inklusive Ergänzungsprotokoll) weiterhin Daten über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz durch die deutsche Finanzverwaltung aus der Schweiz angekauft werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu im Fall eines Inkrafttretens des besagten Steuerabkommens mit der Schweiz?