Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes
Anzahl Prostituierter, krankenversicherte Prostituierte, Sozial- und Beratungsangebote, Einbeziehung von Selbstorganisationen, Erlaubnispflicht für Prostitutionsbetriebe, Altersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte, Anmeldepflicht, Datenschutz, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen, fremdsprachige Beratungsangebote der Gesundheitsämter, Weisungsrecht, Betriebsprüfungen zur Scheinselbständigkeit in Bordellen, Mindestanforderungen an gesundheitliche und räumliche Bedingungen, soziale Absicherung, Personal für Kontrollen, Vermieterprivileg, Ausgestaltung des Gewerberechts, Zeitplan<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)