Weiterentwicklung der parlamentarischen Kontrollrechte des Gremiums gemäß § 10a Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der derzeitige Stand der Überlegungen der Bundesregierung entsprechend der Festlegung im Koalitionsvertrag (S. 46), die parlamentarischen Kontrollrechte des Gremiums gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes weiterzuentwickeln, auch im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung plant, die Finanzmarktstabilisierungsanstalt mit neuen Aufgaben u. a. bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen im Bankensektor zu betrauen?