Weiterentwicklung der Mitbestimmung in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR), den § 4 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) analog zur diakonischen WMVO so zu erweitern, dass die Werkstatträte Einfluss nehmen können auf Fragen der Ordnung am Arbeitsplatz, der täglichen Beschäftigungszeit, des Urlaubsplans, der Gestaltung der Arbeitsentgelte, der Anwendung technischer Einrichtungen, auf die Planung von Um- und Erweiterungsbauten bis hin zur Einstellung von Fachpersonal (siehe „Positionspapier zur Weiterentwicklung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung“ vom 1. Juli 2011, S. 5/6)?