Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung im Sinne einer kleinräumigen und bedarfsgerechten Planung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die bis zur Frist am 30. Juni 2019 fertiggestellt werden soll, die Annahmen und Berechnungen aus dem vom G-BA in Auftrag gegebenen und seit Herbst 2018 vorliegenden Gutachten einfließen, und wie lange rechnet die Bundesregierung im Anschluss daran mit der tatsächlichen Umsetzung der Bedarfsplanungsreform?