Weitere Nutzung und Kosten für Computerbetriebssysteme in Bundesbehörden nach Ablauf des Supports
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bzw. das zuständige Ressort das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am Mittag des 9. Dezember 2020 einen neuen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes an die Verbände mit einer Kommentierungsfrist von knapp einem Tag (bis zum 10. Dezember 2020, 14:00 Uhr) versandt hat (https://twitter.com/P_Groesche/status/1336640991130947584), und falls ja, erachtet die Bundesregierung diesen Zeitraum als angemessen für eine fundierte Auseinandersetzung und Kommentierung?