Weitere Nutzung des Standorts Kaufbeuren für militärische Zwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Entscheidungslage der Bundesregierung oder des Bundesministeriums der Verteidigung zur Stationierung der Elemente des Technischen Ausbildungszentrums der Luftwaffe Abteilung Süd, die nach der Entscheidung von 2019 zum Erhalt des Bundeswehrstandortes Kaufbeuren und Verbleib der Ausbildungsgruppe V, des Bundeswehrdienstleistungszentrums Kaufbeuren und der Bundeswehrfeuerwehr sowie der luftfahrzeugtechnischen Grundlagenausbildung im Eigenmodell noch immer für eine Stationierung am Standort Untermeitingen vorgesehen sind, insbesondere mit Blick auf die Bereiche Radar, Lehrmittel- und Ausbildungswerkstatt (bitte unter Angabe des geplanten Entscheidungszeitpunktes), und wie verändert sich dadurch der Dienstpostenumfang am Standort Kaufbeuren?<br /> <br /> Wie ist die Entscheidungslage der Bundesregierung oder des Bundesministeriums der Verteidigung nach der Entscheidung vom Juli 2019, den Standort Kaufbeuren entgegen der Entscheidung von 2011 doch nicht aufzugeben, sondern eine Nutzung durch die Organisationsbereiche Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Streitkräftebasis vorzusehen und entsprechende Elemente zu stationieren, zur Stationierung der Elemente des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr und der Streitkräftebasis (bitte unter Angabe des geplanten Entscheidungszeitpunktes), und wie verändert sich dadurch der Dienstpostenumfang am Standort Kaufbeuren?