Weitere Deckung des Bedarfs bei der Teilhabeberatung im von der Flut betroffenen Landkreis Ahrweiler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung für den aus der aktuellen Teilhabeberatungsverordnung EUTBV knapp herausgefallenen flutbetroffenen Landkreis Ahrweiler eine Ausnahmeregelung, und falls nicht, wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass der Beratungsbedarf auch im Hinblick auf die verheerende Flutkatastrophe im vergangenen Jahr weiterhin groß ist und nach meiner Ansicht nicht durch andere Beratungsangebote ersetzt werden kann?