Weitere Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch das geplante Rentenpaket der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden durch den von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf zum Rentenpaket – im Rahmen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern – Entgeltpunkte aus den Beschäftigungszeiten direkt nach der Geburt des Kindes auf den zusätzlich zu erhaltenden Entgeltpunkt angerechnet, und ab wann ist dann ein vollständiger Angleich im Rentenanspruch zwischen Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern (Anerkennung von zwölf Monaten Kindererziehungszeit) und Müttern mit nach 1992 geborenen Kindern (Anerkennung von 36 Monaten Kindererziehungszeit) gegeben?