Weiterbeschäftigung von sachgrundlos befristet Beschäftigten in Bundesministerien und -behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass alle bislang sachgrundlos befristet Beschäftigten in Bundesministerien und Bundesbehörden weiterbeschäftigt werden, wenn die sogenannte 2,5-Prozentgrenze eingehalten wird, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 52) vereinbart und in § 20 im vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Entwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2018 festgeschrieben wurde?