Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr bzw. berufliche Perspektive ehemaliger Ortskräfte aus Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten nutzt die Bundeswehr, um ihre ehemaligen Ortskräfte aus Afghanistan, die sich auf der Grundlage von § 22 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Deutschland aufhalten, im Dienst der Bundeswehr weiterzubeschäftigen bzw. diese bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen?