Weisungsbefugnis, Aufgaben und Finanzausstattung des neu berufenen Ebola-Beauftragten
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Über welche Weisungsbefugnis verfügt der neu berufene Ebola-Beauftragte auch in Bezug auf den Krisenstab und andere Bundesministerien außer des Auswärtigen Amts, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um die Hilfen für die betroffenen afrikanischen Staaten stärker abzustimmen? </p> <p>Welche konkreten Aufgaben und Kompetenzen hat der neu berufene Ebola-Beauftragte, und welche Ausstattung (bitte hier die Höhe der finanziellen Mittel und die Anzahl sowie die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeben) ist für den Ebola-Beauftragten vorgesehen?</p>