Weisungen der Landesregierungen zu Strafverfahren mit Polizeibeamten als Zeugen bzw. Geschädigte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Weisungen von Landesregierungen, dass Staatsanwaltschaften in Strafverfahren, in die Polizeibeamte als Zeuginnen und Zeugen oder Geschädigte involviert sind, keiner Verfahrenseinstellung nach den §§ 153 ff. StPO mehr zustimmen sollen, und inwiefern hat sie Kenntnis über Weisungen von Landesregierungen, dass es speziell in Verfahren mit Fußballbezug keine Einstellungen mehr nach diesen Regeln geben soll?