Weisung an Bundeswehrangehörige zur sogenannten Fastenkampagne bis zum Abzug der Atomwaffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass von Verantwortlichen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr an Angehörige der Bundeswehr die Weisung ergangen ist, kein Informationsmaterial der Fastenkampagne bis zum Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (http://fastenkampagne.blogspot.com/) anzunehmen, und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Weisung?