Weigerung der Fluggesellschaft Air Berlin zur Mitnahme von Menschen mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass Menschen wegen ihrer Behinderung trotz entsprechender Buchung des Fluges von Moskau nach Düsseldorf zu der Internationalen Behindertenkonferenz am 8. Oktober 2012 von der Fluggesellschaft Air Berlin der Mitflug verweigert wurde (vgl. neues deutschland vom 9. Oktober 2012), und inwieweit sieht sie auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und diesbezüglichen EU-Verordnungen Handlungsbedarf?